Wolfgang Stock

Jurist, Büro für Freizeitrecht
Programmpunkt: Das Recht auf Natur und Erholung am See: Verbesserung der Zugänglichkeit

Lieber Herr Stock, wenn Sie eine Abkühlung suchen: Welcher Ort am Wasser, Badesee oder Badeplatz ist in Österreich Ihre erste Wahl? Was macht diesen Ort für Sie persönlich besonders?

„Das ist für mich der Wildoner Badesee, weil er nur wenige Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist. Vom Badesee aus hat man einen herrlichen Blick auf die malerische Pfarrkirche und das satte Grün des Wildoner Schlossbergs. Schwimmen mit Aussicht ist eine meiner Lieblingsbeschäftigungen.“

Wasser und insbesondere Seen spielen auch in Ihrem Arbeitsalltag eine zentrale Rolle. Können Sie uns einen kurzen Einblick geben, wie dieser Bezug konkret aussieht?

„Als Jurist mit dem Spezialgebiet Outdoor-Freizeitrecht beschäftigt mich aus rechtlicher wie auch aus fachlicher Sicht die Nutzung von Freizeitarealen aller Art. Dazu zählen Wälder, Wanderwege, Gärten und Parks sowie Flüsse, Seen und Kleinbadeteiche. An Seeufern fasziniert mich ihre Eigenschaft als räumlicher Übergangsbereich zwischen zwei verschiedenen Ökosystemen (Ökoton). Das macht sich auch in der juristischen Arbeit bemerkbar, weil dabei stets mehrere Rechtsgebiete im Auge zu behalten sind.“

Welche brennenden Fragen und Themen bringen Sie zur Österreichischen Seenkonferenz 2026 mit? Welche werden Sie in Ihrem Beitrag behandeln und worüber möchten Sie mit den anderen Teilnehmer:innen ins Gespräch kommen?

„Mein Thema ist „Das Recht auf Natur und Erholung am See: Verbesserung der Zugänglichkeit“. Dabei treibt mich generell die Frage um, wie man der breiten Bevölkerung rechtlich ermöglichen kann, Natur und Landschaft vor Ort zu erleben. Mein diesbezügliches Vorbild ist das in Österreich seit 1976 gesetzlich garantierte Betretungs- und Aufenthaltsrecht im Wald. Ein vergleichbares Recht auf Zugang zu Seen steht bislang noch aus. Ins Gespräch kommen würde ich außerdem gerne über die notwendige Besucherlenkung.“

Kurzbiografie:

Wolfgang Stock: ist Jurist und betreibt das Büro für Freizeitrecht, ein rechtswissenschaftliches Gutachterbüro mit Schwerpunkt Outdoor-Freizeitrecht. Er ist bei mehreren Körperschaften öffentlichen Rechts als Konsulent für Bäderhygienerecht tätig und beschäftigt sich neben dem Wander- und Bergsteigerrecht intensiv mit dem Gewässernutzungsrecht.

(c) Wolfgang Stock

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