Neue Studie zu Salzburger Seen: Ufer großteils in Privatbesitz

Eine soeben erschienene Erhebung der Arbeiterkammer zeigt, dass sich bis zu 92 Prozent der Salzburger Seeufer in Privatbesitz befinden. Dazu kommt, dass ein Teil der öffentlichen Flächen an Privatpersonen verpachtet sind. Zudem sind öffentliche Strandbäder kostenpflichtig. Der Wunsch nach kostenfreier Erfrischung in einem der Salzburger Seen bleibt damit weitgehend unerfüllt. Dieser Zustand ist in Zeiten von Klimaerwärmung und Teuerung besonders problematisch.

Insgesamt sind 49 Prozent der Seeufer für die Allgemeinheit unzugänglich, weitere 32 Prozent sind aufgrund der Gegebenheiten des Geländes oder aufgrund von Schutzgebieten nicht zum Baden geeignet. Somit bleiben nur 19 Prozent der Flächen, die die Salzburger Bevölkerung zum Baden zur Verfügung stehen, obwohl die Seen im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Mattsee: 92 Prozent in Privathand
Am Mattsee ist der Anteil an Seegrundstücken in Privatbesitz mit 92 Prozent besonders groß, lediglich 8 Prozent sind im öffentlichen Besitz. Zudem sind nur 6 Prozent des Seeufers öffentlich zugänglich, wobei es sich zum großen Teil um die beiden kostenpflichtigen Strandbäder in Mattsee und Lochen handelt. Lediglich ein kleiner Seeabschnitt ist kostenfrei zugänglich. Für einen Ganztageseintritt wird eine 4-köpfige Familie im Strandbad Mattsee mit 20 Euro zur Kasse gebeten.

Obertrumer See: Ebenfalls kaum öffentliche Zugänge
Am danebenliegenden Obertrumer See befinden sich 86 Prozent im privaten Besitz, 14 Prozent in öffentlicher Hand. Nur 5 Prozent der Uferflächen sind öffentlich zugänglich, wobei es sich hauptsächlich um die öffentlichen Strandbäder handelt. Der Familien-Eintritt schlägt im Strandbad Seeham mit 18 Euro zu Buche, im Strandbad Obertrum sind 16,20 Euro zu bezahlen. Am Obertrumer See befindet sich ebenfalls lediglich eine Stelle, die kostenlos öffentlich zugänglich ist.

Fuschlsee: Ein großer Teil der Seeufer ist unzugänglich
Am Fuschlsee sind ebenfalls 86 Prozent der Uferfläche in privater Hand. Ein Teil dieser Flächen darf nicht betreten werden, weil es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Auch am Fuschlseebad zeigt sich, dass der öffentlich angebotene Badespaß nicht kostenfrei ist. Im Hofer Strandbad zahlt eine 4-köpfige Familie 16 Euro für den Badetag, im Fuschlseebad muss die gleiche Familie 29 Euro berappen.

Wallersee: Promenaden statt Badeplätze
Obwohl sich 22 Prozent der Seeufer des Wallersees in Besitz der öffentlichen Hand befinden, ist es um die öffentlich zugänglichen Bademöglichkeiten nicht viel besser bestellt als an den zuvor genannten Seen. 31 Prozent der Uferfläche sind öffentlich zugänglich. Neben den Strandbädern sind dies vor allem die nur zu Fuß erreichbare Henndorfer und Seekirchner Uferpromenade. Diese sind allerdings nicht unbedingt für einen längeren Badeaufenthalt geeignet. Zudem befinden sich hinter diesen Promenaden oft privat genutzte Grundstücke. Deren Besitzer:innen betrachten die Bereiche vor ihren Grundstücken vielfach als Privatbesitz.

Positiv hervorzuheben ist, dass es am Wallersee gleich 2 kostenlose Badeplätze gibt. Beim Strandbad Seekirchen und beim Naturbadestrand Zell ist lediglich fürs Parken zu bezahlen. Zudem gibt es 3 kostenpflichtige Strandbäder. Im Strandbad Neumarkt und beim Fenninger Spitz zahlt eine 4-köpfige Familie jeweils 16 Euro. Mit 12 Euro Eintrittspreis kommen Familien im Strandbad Henndorf günstiger weg.

Wolfgangsee: Nur 13 Prozent in öffentlicher Hand
Am Wolfgangsee befinden sich lediglich 13 Prozent der Seegrundstücke in öffentlicher Hand. Insbesondere im oberösterreichischen Teil ist der Großteil in Privatbesitz. Trotzdem ist auch im Salzburger Teil der Großteil der Ufer fürs Badevergnügen ungeeignet, da die Bundesstraße direkt an den See grenzt. Rund um den Wolfgangsee sind 22 Prozent der Fläche öffentlich zugänglich. Dazu zählen vor allem die verschiedenen Strandbäder, die Seepromenade im Westen und Osten des Sees sowie diverse Zugänge entlang des Rundwegs. Mit dem Strandbad St. Gilgen gibt es einen kostenlosen Badeplatz.

Zeller See: Meiste öffentliche Fläche, drei kostenlose Zugänge
Am Zeller See befinden sich immerhin 60 Prozent der Uferflächen in öffentlicher Hand, doch öffentlich zugänglich sind trotzdem nur 28 Prozent. Der Zeller See lockt mit dem Badeplatz Erlberg, der Seepromenade am Westufer und dem Maishofner Strandbad gleich mit 3 kostenlosen Seezugängen. Zudem gibt es mit den Strandbädern Seespitz – Schüttdorf, Zell am See und Thumersbach 3 kostenpflichtige Strandbäder. Dort zahlen 4-köpfige Familien jeweils 25,50 Euro Eintritt.

Wegefreiheit nach dem Vorbild Bodensee

Der Salzburger Trend findet sich auch in anderen österreichischen Bundesländern wieder. Um dieser unbefriedigenden Situation entgegenzuwirken, fordern die Studienautor*innen der Arbeiterkammer als ersten Schritt die Wegefreiheit zu verbessern. Positivbeispiel ist etwa Vorarlberg, wo am Ufer des Bodensees ein 10 Meter breiter Streifen als öffentliche Fläche gewidmet und somit jederzeit von Fußgänger*innen zum Baden und Spazierengehen betreten werden darf. Davon ausgenommen sind lediglich eingefriedete Grundstücke, die allerdings behördlich bewilligt worden sein müssen. Das Totschlag-Argument der Haftungsgründe lässt die AK nicht gelten. Aus rechtlicher Sicht wäre es durchaus denkbar, auch für Seezugänge über Wege außerhalb des Waldes eine gesetzliche Betretungsduldungspflicht mit einem analogen Haftungsausschluss zu normieren – zuständig dafür wären die Bundesländer im Rahmen ihrer Kompetenz zur Erlassung von Tourismusgesetzen.

 Der Zugang zu unseren Seen darf nicht vom Einkommen abhängen
Zudem fordert die AK die Prüfung einer öffentlichen Nachnutzung jener öffentlichen Seegrundstücke, die aktuell an Private verpachtet sind. In Salzburg wurden die Pachtverträge 2025 für weitere 10 Jahre verlängert. Es wäre daher jetzt daran zu arbeiten, wie das eine oder andere Grundstück für die Öffentlichkeit als Badeplatz nutzbar gemacht werden kann. Zuständig dafür ist die Landespolitik, die Gemeinden und die Bevölkerung an einen Tisch bringen und an regionalen Konzepten arbeiten muss.

AK-Forderungen zur Erhöhung der Seezugänge für Alle:

  • Verankerung des Rechts auf freien Zugang zur Natur in der Landesverfassung 
  • Schaffung zusätzlicher kostenloser Seezugänge 
  • Sicherung öffentlicher Uferflächen vor weiterer Privatisierung 
  • Überprüfung und bessere öffentliche Nutzung bestehender Pachtflächen

Quelle Texte, Studie und Abbildungen: AK Salzburg
https://sbg.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wirtschaftsdaten/Seenerhebung2026.html
https://sbg.arbeiterkammer.at/service/presse/Bis-zu-92-der-Seeufer-in-Privatbesitz.html

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