Seit 2006 werden der Mondsee, der Attersee und deren zentrale Zuflüsse als Europaschutzgebiet betreut. Die Bilanz zeigt: eine umfangreiche Gebietskenntnis, langjährige Kooperationen mit Stakeholdern und strategisch genutzte Sanierungsanlässe machen Uferrenaturierungen möglich, die Naturschutz und Erholungsnutzung gleichermaßen stärken. Ein Lagebericht von Stefan Gutmann, Clemens Gumpinger, Samuel Auer & Michael Schauer
Zwanzig Jahre kooperatives Management zwischen europäischem Schutzauftrag, Nutzungsdruck und Renaturierung
Die Seen des nördlichen Alpenraumes und damit auch jene im oberösterreichischen Salzkammergut sind gleichzeitig hochrangige Lebensräume, intensiv genutzte Erholungslandschaften und nicht zuletzt auch wirtschaftlich attraktive Räume. Diese Mehrfachfunktion führt insbesondere an den Ufern der beiden im Europaschutzgebiet liegenden Seen zu einem hohen Veränderungsdruck. Ufermauern, Steinschlichtungen, Stege, Gebäude, Badeplätze und Verkehrsinfrastruktur stören und zerstören die natürliche Ausprägung der Uferlinie und unterbrechen die Vernetzung zwischen Wasser und Land. Damit gehen ökologisch hochwertige Flachwasserzonen, die wichtige Laich- und Jungfischhabitate darstellen, aber auch Schilfflächen und strukturreiche Uferabschnitte verloren. Auch am Mondsee und Attersee stehen entlang der Ufer naturschutzfachliche Ziele mit vielfältigen privaten und öffentlichen Nutzungsansprüchen häufig im Widerspruch.
In Oberösterreich werden Gebietsbetreuungen für Europaschutzgebiete von der Abteilung Naturschutz beim Amt der Oö. Landesregierung in der Regel an private Büros über Werkverträge vergeben. Die Aufgaben dieser Gebietsbetreuung beinhalten die Themenbereiche Schutzgebietsmanagement, fachliche Beratung, Förderabwicklung, ökologische Erhebungen, Kommunikation und auch die Unterstützung von Projektwerbern bei der Entwicklung von ökologisch orientierten Projekten. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Entwicklung und Funktion dieses Instruments im Europaschutzgebiet Mond- und Attersee und leitet aus den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahrzehnte allgemeine Schlussfolgerungen für das Management intensiv genutzter Seeufer ab.
Schutzgebiet und fachlicher Bezugsrahmen
Mit dem Beitritt zur Europäischen Union übernahm Österreich die Verpflichtungen der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Gemeinsam bilden diese Richtlinien die Grundlage des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000. In Oberösterreich werden rechtlich verordnete Natura-2000-Gebiete als Europaschutzgebiete bezeichnet. Das Europaschutzgebiet Mond- und Attersee wurde 2006 nach vorausgehenden Fachausschüssen, Informationsveranstaltungen und einem Begutachtungsverfahren verordnet, im Jahr 2015 erfolgte eine Novellierung. Neben den Seeflächen sind wichtige Zuflüsse, darunter Zeller Ache, Fuschler Ache, Mondseeache und Weißenbach, in die Schutzgebietskulisse einbezogen (Abb. 1).

Zu den maßgeblichen Schutzgütern zählen zwei aquatische Lebensraumtypen: oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen sowie Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit flutender Wasserpflanzenvegetation. Hinzu kommen Perlfisch (Rutilus meidingeri) und Seelaube (Alburnus mento) als charakteristische Fischarten. Im erweiterten fachlichen Kontext ist zudem die Sumpfgladiole (Gladiolus palustris) von Bedeutung, deren Erhaltung extensiv und düngerfrei bewirtschaftete Standorte mit später Mahd und Abtransport des Mähguts erfordert. Für die aquatischen Schutzgüter sind insbesondere die Erhaltung des trophischen Zustands, eine hohe Gewässergüte, durchgängige Zuflüsse sowie naturnahe Flachwasser- und Uferbereiche relevant.
Zielsetzung und methodischer Ansatz der Gebietsbetreuung
Die zentrale Zielsetzung im Europaschutzgebiet ist die Erreichung bzw. der Erhalt des „günstigen Erhaltungszustandes“ der gelisteten Schutzgüter. Ist dieses Zeil nicht erreicht, sind aktive Verbesserungsmaßnahmen erforderlich, ist der günstige Zustand gegeben, stehen dessen Sicherung sowie die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Vordergrund. Verschiedenste Vorhaben, Pläne und Projekte, die die Seen oder die genannten Zuflüsse betreffen, werden von der beauftragten Gebietsbetreuung im Rahmen einer fachlichen Voreinschätzung, als Teil des sogenannten Screenings, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter beurteilt. Kann eine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks nicht ausgeschlossen werden, ist eine Naturverträglichkeitsprüfung erforderlich. Davon ausgenommen sind jene Vorhaben, die in der Schutzgebietsverordnung bereits als unproblematisch bzw. erlaubt eingestuft wurden.
Die Gebietsbetreuung arbeitet an der Schnittstelle zwischen strategischem Management und praktischer Umsetzung. Methodisch beruht sie auf kontinuierlicher Beobachtung des Gebietes, fachlicher Bewertung von Entwicklungsmöglichkeiten, Kontaktaufnahme mit EigentümerInnen und NutzerInnen, Abstimmung mit Gemeinden, Fischerei, Wissenschaft und Verwaltung sowie der Initiierung und Begleitung konkreter Projekte. Auf diese Weise werden aus eher abstrakt formulierten Erhaltungszielen standortbezogene, technisch realisierbare und ökologisch wirksame Maßnahmen. Wesentlich ist die konsequente Bearbeitung über lange Zeiträume, weil die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln und umzusetzen, oft spontan entsteht, etwa wenn Ufersicherungen erneuert werden müssen oder Badeplätze umgestaltet werden.
Uferrenaturierung als Schwerpunkt des Managements
Die Renaturierung verbauter Ufer ist ein zentraler Ansatz, um ökologische Funktionen wiederherzustellen. Typische Maßnahmen umfassen den Rückbau senkrechter Mauern, die Abflachung der Uferlinie, die Einbringung standortgerechter Substrate, die Entwicklung von Röhricht- und Schilfbeständen sowie die Einbringung von Totholz und anderen Strukturelementen. Bereits kleine Eingriffe können die Verzahnung von Wasser- und Landlebensräumen verbessern. Eine 2017 in Zusammenarbeit der Abteilung Naturschutz und der Gebietsbetreuung entwickelte oberösterreichische Förderrichtlinie für Uferrückbauten unterstützt die praktische Umsetzung und reduziert finanzielle Hürden.
Naturnahe Flachwasserbereiche weisen eine hohe biologische Produktivität auf. Sie dienen als Laichplatz, Jungfischhabitat sowie Lebensraum für wirbellose Tiere und nicht zuletzt als Rast- und Nahrungshabitat für Vögel und Amphibien. Für die Reproduktion der Seelaube sind geeignete Ufer- und Mündungsbereiche von besonderer Bedeutung, aber auch der Perlfisch profitiert von strukturreichen Ufern und vor allem während der Laichzeit durchwanderbaren, naturnahen Zuflüssen. Schilf, Röhricht und submerse Wasserpflanzen binden Nährstoffe und filtern Schwebstoffe, zudem können sie das Substrat stabilisieren. Die Renaturierung wirkt daher nicht nur auf einzelne Zielarten, sondern verbessert die Funktionsfähigkeit des gesamten Ökosystems See.
Auch aus wasserbaulicher und gesellschaftlicher Perspektive überwiegen die Vorteile. Harte Uferverbauungen reflektieren Wellenenergie und können Erosionsprozesse in angrenzenden Abschnitten verstärken. Flach auslaufende Ufer nehmen Energie auf und bauen diese mit der ausrollenden Welle ab, damit verringert sich das Schadensrisiko bei Unwetterereignissen deutlich. Zugleich steigt bei Flachwasserbereichen der Landschafts- und Erholungswert, weil zugängliche Kies- und Flachufer in der Regel vielseitiger nutzbar sind als Mauern oder steile Steinsicherungen. Langfristig reduzieren zudem naturnahe Lösungen den wiederkehrenden Instandhaltungsbedarf technischer Sicherungen. Renaturierung ist damit als Investition in ein anpassungsfähiges Ökosystem und nicht ausschließlich als Naturschutzmaßnahme zu verstehen!
Umsetzungshemmnisse und Erfolgsfaktoren
Potentiell erfolgreiche Projekte scheitern oft schon in der Planungsphase. Als strukturell erschwerende Faktoren sind dabei der hohe Verbauungsgrad der Ufer, die Vielzahl konkurrierender Nutzungsinteressen auf begrenzter Fläche und die hohen Grundstückspreise im unmittelbaren Seeuferbereich zu nennen. Hinzu kommen unterschiedliche Zeithorizonte von Verwaltung, Grundeigentum und Projektfinanzierung. Ökologisch sinnvolle Maßnahmen scheitern daher nicht zwingend an fehlendem Wissen, sondern häufig an mangelnder Flächenverfügbarkeit, ungünstigen Zeitfenstern oder fehlender Akzeptanz.
Als Erfolgsfaktoren erweisen sich hingegen Kontinuität, klare rechtliche Rahmenbedingungen, langjährige Kooperationen und eine handlungsfähige Gebietsbetreuung. Vertrauen entsteht durch wiederholte, verlässliche Zusammenarbeit und durch Lösungen, die lokale Anforderungen ernst nehmen. Gemeinden und öffentliche Grundeigentümer können als Multiplikatoren wirken; Fischerei und Wissenschaft liefern Beobachtungen und fachliche Grundlagen. Förderinstrumente erhöhen die Bereitschaft zur Umsetzung.
Die Erfahrungen zeigen, dass Schutzgebietsmanagement in dicht genutzten Kulturlandschaften nicht allein über Verbote und Einzelverfahren wirksam wird. Erforderlich ist eine dauerhafte Managementstruktur, die Veränderungen früh erkennt und aktiv gestaltet. Die Gebietsbetreuung reduziert Informationsverluste zwischen Fachplanung, Behörde und lokaler Ebene und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sanierungs- oder Bauvorhaben für ökologische Verbesserungen genutzt werden. Ihr Erfolg ist daher nicht nur an der Zahl abgeschlossener Projekte zu messen, sondern auch an vermiedenen Beeinträchtigungen, aufgebauten Kooperationen und vorbereiteten Projektoptionen.
Ausgewählte Praxisbeispiele
Austria Camp am Mondsee
Die großflächige Uferrenaturierung beim Austria Camp zeigt, dass auch intensiv genutzte Freizeitflächen ökologisch aufgewertet werden können. Durch die Umgestaltung entstand ein flacher, strukturierter Uferverlauf, der natürliche Übergänge fördert und gleichzeitig einen attraktiven Zugang zum Wasser bietet. Das Projekt besitzt Modellcharakter, weil ökologische Zielsetzungen und touristische Nutzung nicht als Gegensätze behandelt, sondern planerisch miteinander verknüpft wurden.


Seezugänge Kammer und Alexenau
Am öffentlichen Seezugang Kammer erhöhte die Renaturierung sowohl die Aufenthaltsqualität als auch den ökologischen Wert. Der neugestaltete Bereich wird intensiv als Badeplatz genutzt und dient zugleich (aber zeitlich versetzt) regelmäßig als Seelaubenlaichplatz. In Alexenau wurde im Mündungsbereich eines Baches durch Rückbau einer alten Holzsicherung eine Flachwasserzone hergestellt. Auch dort verbindet sich eine gut angenommene Erholungsfläche mit einer für die Seelaube relevanten Fortpflanzungsstätte. Beide Beispiele belegen, dass öffentliche Seezugänge besonders geeignete Orte für sichtbare und gesellschaftlich akzeptierte Renaturierungsmaßnahmen sind.


Sprinzensteinpark als Entwicklungspotenzial
Der Sprinzensteinpark steht beispielhaft für künftige Projektchancen. Eine alternde oder baufällige Uferverbauung erzeugt dringenden Handlungsbedarf und erhebliche Instandhaltungskosten. Wird ein solcher Sanierungszeitpunkt frühzeitig erkannt, kann anstelle einer bloßen technischen Erneuerung ein ökologisch und gesellschaftlich wertvoller Flachwasserbereich entwickelt werden.
Schlussfolgerungen
Die Gebietsbetreuung im Europaschutzgebiet Mond- und Attersee ist ein wesentliches Bindeglied zwischen europäischem Schutzauftrag und lokaler Umsetzung. Ihr besonderer Wert liegt in der Präsenz, der Verbindung von Fachwissen und Kommunikation sowie der Fähigkeit, aus konkreten Anlässen umsetzbare Renaturierungsprojekte zu entwickeln. Die Praxisbeispiele belegen, dass ökologische Aufwertung und öffentliche Nutzung miteinander vereinbar sind. Zukunftsfähiges Management sollte daher Förder- und Bewilligungsverfahren frühzeitig verzahnen, öffentliche Flächen als Vorbildwirkung nutzen und die Wirkungen systematisch dokumentieren. Unter diesen Voraussetzungen können Uferrenaturierungen zukünftig zugleich zum Erhalt der Natura-2000-Schutzgüter, zur Klimaanpassung und Erhöhung der Resilienz der Seenökosysteme sowie zu einer attraktiven Seenlandschaft beitragen.



Der Betrag entstand im Rahmen der Österreichischen Seenkonferenz 2026, die von 24.-25. September 2026 in Weyregg am Attersee stattgefunden hat.
autoren
Mag. Stefan Guttmann ist Biologe in der Abteilung Naturschutz am Amt der Oö. Landesregierung. Als Sachverständiger für Natur- und Landschaftsschutz leitet er dort den Naturschutzfachdienst. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf Gewässerökologie und Schutzgebietsmanagement.
DI Clemens Gumpinger ist Gewässerökologe und Geschäftsführer von blattfisch e.U. Er begleitet die Gebietsbetreuung am Mond- und Attersee fachlich und planerisch. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen aquatische Ökologie, Renaturierungsplanung und die praxisnahe Entwicklung von Maßnahmen an Seen und Fließgewässern.
Samuel Auer, M.Sc. ist Gewässerökologe und arbeitet als Biologe bei blattfisch e.U. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit natur- und artenschutzfachlichen Themen in und rund um Schutzgebiete wie bspw. das Europaschutzgebiet Mond- und Attersee.
Mag. Dr. Michael Schauer ist Biologe und betreibt ein Ingenieurbüro für angewandte Gewässerökologie. Neben Artenschutzthemen bearbeitet er Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung in fließenden und stehenden Gewässern und nimmt die Aufgaben der Gebietsbetreuung in mehreren Europaschutzgebieten wahr.
Quellen
Guttmann, S. & Gumpinger, C. (2026): Gebietsbetreuung im Europaschutzgebiet Mond- und Attersee. Erfolge und Schwierigkeiten aus den vergangenen 20 Jahren. Präsentation, 25. September 2026, Abteilung Naturschutz des Landes Oberösterreich und blattfisch e.U.
Guttmann, S., Neubacher, G., Gumpinger, C. & M. Schauer (2018): Verbaute Ufer aufwerten – Förderung von Uferrückbauten an Oö. Seen; Richtlinie zur Förderung des Amtes der Oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz, 9 S.


