Text und Fotos: Judith Leitner
Während viele private Seegrundstücke nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden, drängen sich Badegäste und Spaziergänger*innen auf den verbliebenen Flächen – an Strandbädern oder kleinen freien Seezugängen. Oft handelt es sich um schmale Restflächen zwischen Straße und Wasser, selbst für einen sicheren Spazierweg fehlt entlang der Uferstraßen oft der Platz. Verbotsschilder, Hecken und Zäune säumen die privatisierten Ufer, sodass mancherorts sogar der Blick auf das Wasser verwehrt bleibt. Dass größere Flächen angekauft werden, um die Zugänglichkeit zu verbessern, ist angesichts der hohen Bodenpreise sehr schwierig geworden. Für Seegemeinden stellen der hohe Anteil an Zweitwohnsitzen, die Erhaltung und Pflege von Promenaden, Bädern und Badeplätzen und sonstige Investitionen in die touristische Infrastruktur eine Herausforderung dar. Bewohner*innen leiden unter der Verkehrsbelastung im Sommer sowie unter steigenden Boden- und Immobilienpreisen und damit verbundenen Gentrifizierungseffekten. Der Unmut über die Privatisierung wird regelmäßig in den Medien thematisiert, strukturelle, ökologische und gestalterische Fragen bleiben in der Debatte aber meist unterbelichtet. Proteste gegen Kommerzialisierung von Uferzonen und Initiativen, die sich für Seezugänge und Uferwege bzw. den Schutz von Gewässern und Feuchtgebieten einsetzen, sind oft lokale Aktionen oder bleiben im regionalen Kontext.
In Kärnten führten ein landesweites Seenvolksbegehren und eine 2018 gestartete Serie von Seenkonferenzen zu einer etwas breiteren Aufmerksamkeit und fachlichen Diskussion.1 Ähnliche Initiativen wie das Kärntner Seenvolksbegehren, die ein Verkaufs- bzw. Verpachtungsverbot von Uferflächen in öffentlichem Eigentum fordern, gibt es auch in Oberösterreich.2 Seit Jahrzehnten sehen sich Seegemeinden mit ähnlichen
Problemen konfrontiert, die strukturell bedingte Ursachen haben.

Zäune der richtige Weg oder wären Beschränkungen des Motorbootverkehrs sinnvoller? Welchen Einfluss haben Seeeinbauten wie Stege und Plattformen? Wie können Nutzungskonflikte dezimiert werden? Solche Fragen werden bei der Österreichischen Seenkonferenz thematisiert.
Zugänglichkeit
Die Privatisierung der Uferzonen führt dazu, dass Seen als Naherholungsgebiete
nur sehr beschränkt zugänglich sind. Öffentliche Seezugänge müssen gepflegt und erhalten werden und bedeuten für Gemeinden zusätzliche Ausgaben.
Gentrifizierung
Steigende Grundstücks- und Immobilienpreise, Mieten und Pachten führen zu Gentrifizierungstrends (hohe Bautätigkeit, Unleistbarkeit für Einheimische, Zweitwohnsitz-Problematik, als Hotels eingereichte Apartmentanlagen etc.).
Ökologie
Ufer sind häufig künstliche Terrains. Aufschüttungen und harte Uferkanten sind nicht nur an Seepromenaden, sondern auch an vielen Privatgrundstücken die Regel. Dazu kommen zahlreiche Seeeinbauten wie Bojen, Stege und Bootshäuser und negative Auswirkungen durch den Wellenschlag der Motorboote.
Mobilität und Verkehrssituation
Straßen und Parkplätze tragen wesentlich zur Minderung der Aufenthaltsqualität an Ufern und in den Ortsgebieten bei. Angebote des ÖPNV berücksichtigen derzeit kaum saisonale Schwankungen.
Uferzonen als Gestaltungsaufgabe
Je wärmer die Sommer, desto stärker werden Seen als Teil der blauen (Erholungs-)Infrastruktur frequentiert und desto wichtiger ist die Wahrnehmung der Uferzonen und Seezugänge als anspruchsvolle Gestaltungsaufgabe in der Landschaftsarchitektur und Architektur. Auch wenn die Privatisierung nur schwer rückgängig gemacht werden kann, es immer noch eine Reihe problematischer Immobilienprojekte gibt und Ankäufe angesichts der hohen Bodenpreise schwierig sind – Potenziale für Verbesserungen sind durchaus vorhanden. In einigen Raumplanungsgesetzen und Landesverfassungen sowie im Bundesforstegesetz ist die Förderung der Zugänglichkeit zu Natur und zu Ufern bereits verankert. Die Widmung Gemeingebrauch im Bereich zwischen üblicherweise höchstem und niedrigstem Wasserstand, die an öffentlichen Gewässern in Österreich für den bei niedrigem Wasserstand trockenfallenden Seeboden gilt, bietet an flachen Ufern Spielräume, sorgt aber auch für Verunsicherungen seitens der Anrainer. Ein besonders brisantes Thema sind außerdem sogenannte Vorliegerflächen zwischen Uferparzellen und Wasser, die zur Seefläche gehören und die von Seeeigentümern (z.B. von den Bundesforsten oder Ländern) verpachtet werden.
Uferwege
Am Bodensee, an einigen Seen in Bayern und an mehreren Schweizer Seen ist es gelungen, öffentliche Uferwege zu verbessern oder neu anzulegen. „Am 6. Juni 1982 sagte die Stimmbevölkerung des Kantons Bern Ja zur Volksinitiative für ein Gesetz über freie See- und Flussufer. Seither wurden im Kanton Bern mehrere Hundert Kilometer Uferweg geschaffen.“3 Von solchen internationalen, hierzulande wenig bekannten Good-Practice-Beispielen
können auch Seeregionen in Österreich profitieren.
Naturnahe Gestaltung
Aufgrund der Biodiversitätskrise treten auch wieder vermehrt Themen der Gewässerökologie in den Vordergrund. Die Wasserqualität zur Nutzung als Badeseen ist in Österreich zwar seit Investitionen in Ringleitungen, Kläranlagen und Phosphorverboten in Ordnung, doch der ökologische Zustand lässt u.a. aufgrund der seit Langem bestehenden harten Verbauung der Ufer an manchen Seen zu wünschen übrig. Dazu kommen Probleme durch Mikroplastik, durch die ungewohnt hohe Erwärmung der Seen und durch invasive Arten. Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt es verbindliche Vorschriften, den ökologischen Zustand der Seen
zu verbessern. Konkrete Forderungen sind z.B. der Rückbau von harten Uferverbauungen und Stegen, Motorbootverbote und Schilfschutzmaßnahmen. Gezielte Förderungen und Beratungsangebote für Anrainer und Gemeinden sollen den Anreiz für naturnahe Ufergestaltung erhöhen.


Oberflächen und Begrenzungen wirkt jedoch eher, als handle es sich um private,
zur Gastronomie gehörige Zonen.

Anlegen von Rad- und Spazierwegen.

gab.

zugänglichen Bereichen am Südufer des Wörthersees. Baden und Anlanden ist hier allerdings verboten. Für die Neugestaltung der Halbinsel Maria Wörth wurde von Landschaftsarchitekt Andreas Winkler ein Konzept entwickelt, das durch das Anlegen eines Rundwegs die Erlebbarkeit des Sees wesentlich verbessern würde.




am Südufer des Zürichsees ist es gelungen, einen Uferweg zu realisieren: mit Verweilzonen, einem Aussichtsturm, Schilfbereichen und Steglösungen an besonders schwierigen Abschnitten. Eine stärkere gesetzliche Verankerung wurde im Kanton Bern umgesetzt: Dort wurden nach einer Abstimmung und Schaffung eines eigenen Gesetzes über freie See- und
Flussufer seit den 1980er-Jahren mehrere hundert Kilometer Uferwege angelegt.
See ist nicht nur Baden!
Welche Aspekte umfasst das Thema Seezugänge – vom Badeplatz, über den Seeuferweg bis zum Blick auf den See? Welche Visionen gibt es für die räumliche Entwicklung und Zugänglichkeit in Österreich und international? Welche übergeordneten Konzepte, Fördermodelle und rechtlichen Grundlagen braucht es, um sowohl für das Gemeinwohl als auch für andere Lebewesen Verbesserungen zu bringen? Wie können z.B. Uferwege und Renaturierungsprojekte zusammengedacht werden? Und wie können interdisziplinäre Forschung und fachlicher Austausch verbessert werden? All diese Fragen werden von der Österreichischen Seenkonferenz interdisziplinär beleuchtet.
Quellen
1
www.seenvolksbegehren.at/
www.architektur-kaernten.at/programm/schwerpunkte/seenkonferenz
Architektur Kärnten: Seenhandbuch „Wie gehen wir mit unseren Seen um“ (pdf)
Ein Verkaufsverbot für Ufergrundstücke in Landes- und Gemeindebesitz wurde nicht umgesetzt, die Seezugänge wurden sichtbarer gemacht und eine eigene Seenkommission eingerichtet, die sich u.a. um Ankauf und Pachtung bzw. Attraktivierung kümmern soll.
2
www.spooe.at/freier-seezugang/
www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/PET/2/fnameorig_772344.html
3
www.bernerzeitung.ch/lebensraeume-im-wasser-am-ufer-undan-land-307010964246?utm_source=berneroberlaender.ch


